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Rente & Leben

Riester-Rente

Riester-Rente

Zuschüsse vom Staat sichern
Der Staat hat ein hohes Interesse daran, dass seine Bürger beim Thema Alters­vorsorge selbst aktiv werden. Denn nur allein von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zunehmend schwerer, seinen Lebensstandard aufrecht zu halten. Um Anreize zu schaffen, das eigene Renteneinkommen zusätzlich aufzubessern, fördert der Staat verschiedene Lösungen und Produkte zur Alters­vorsorge. Hier ist die Riester-Rente mit ihren Zulagen, zum Beispiel für jedes Kind, ein bekanntes Beispiel.

Die staatlich geförderte Alters­vorsorge wurde weiter optimiert, um mit mehr Flexibilität und Transparenz den Aufbau des eigenen Vermögens attraktiver zu gestalten. Dadurch ergeben sich für jeden Sparer – je nach persönlicher Situation und Vorsorgezielen – ganz unterschiedliche Möglichkeiten sich Geld vom Staat zu sichern.   

Die wichtigsten Fördermaßnahmen bei der privaten Alters­vorsorge

  • Grundzulage von 175 Euro pauschal (wenn 4% des Vorjahresbrutto als Beitrag eingezahlt werden, max. 2.100 Euro)
  • Kinderzulage von 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren)
  • Berufseinsteigerbonus für junge Menschen (bis 25 Jahre) von einmalig 200 Euro 

Da die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung der Alters­vorsorge sehr unterschiedlich sind, ist eine umfassende Beratung dringend zu empfehlen. Darin können Sparziele formuliert und das dafür passende Konzept – unter Berücksichtigung aller Förderoptionen – erarbeitet werden.

Vergleich und Angebot Riester-Rente
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Erstinformationen

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Versicherungsmakler
Joachim Krauss
Lenaustrasse 2
72070 Tübingen
Tel.: 07071-7058155
Mobil: 0170-9090923
E-Mail: jkrauss@t-online.de

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-HWY2-OU91B-33

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen

5. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:

Joachim Krauss hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an Joachim Krauss.

6. Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
www.pkv-ombudsmann.de

7. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet Joachim Krauss eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

8. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

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